Eine Zusammenfassung der Wählergemeinschaft „Gemeinsam – Bürger für Windhagen“
CHRONOLOGIE:
22.08.2019 Antrag der Wählergemeinschaft „Gemeinsam-Bürger für Windhagen“ (G-BfW): Beauftragung der VG-Verwaltung zur Erstellung eines Schulwegsicherungskonzeptes
12.09.2019 Sitzung OG-Rat: TOP 12 Beschlussfassung gem. Antrag G-BfW (einstimmig angenommen)
September 2019 Überstellung der Schulwegsicherung in den Verkehrsausschuss (VA)
28.10.2019 1.Sitzung VA: Beschluss Ortstermin mit VG-Verwaltung / Ordnungsamt (OA) / = Straßen-verkehrsbehörde (einstimmig angenommen)
08.11.2019 Ortstermin / Begehung Schulwege mit (OA), Ortsbürgermeister (OG-BGM), Vertretern der Grundschule und Mitgliedern des VA (u. Presse), Protokoll der Begehung wird im Anschluss vorgelegt
12.02.2020 2.Sitzung VA: TOP 2 Sachstandsmitteilung Schulwegsicherung, einzelne/wenige Projekte werden mit Priorisierung in die Beantragung aufgenommen
22.06.2020 Stellungnahme Blanck zu TOP 9 der folgenden Ratssitzung / per Mail an OG-Bürgermeister, VG-Bürgermeister (VG-BGM) und OA
23.06.2020 Anruf VG-BGM bei M. Blanck mit Aufforderung zu Gespräch bzgl. Mail / Nichtveröffentlichung
24.06.2020 TelKo mit VG-BGM/OG-BGM/OA-Leiterin.
25.06.2020 Sitzung OG-Rat: TOP 9 Mitteilung Sachstand Schulwegsicherung, Beauftragung Planungsbüro: Erstellung Schulwegsicherungskonzept OG-BGM beauftragt das Planungsbüro GRE
05.11.2020 Sitzung OG-Rat: TOP 2 Vorstellung eines „Erläuterungsberichtes“ des Planungsbüros GRE
17.11.2020 3.Sitzung VA TOP 2 Vorschlag OG- BGM: einzelne Vorschläge zur Schulwegsicherung, Beschluss einstimmig
17.12.2020 Sitzung OG-Rat: TOP 7 Beschluss (einstimmig) zur Übernahme der Vorschläge des VA, einzelne zur direkten Umsetzung, einige zur Prüfung an VG-OA
25.02.2021 Sitzung OG-Rat TOP 14 Mitteilung Sachstand: Ablehnung aller Maßnahmen, die von der Verkehrsbehörde angeordnet werden könnten
ERLÄUTERUNGEN:
Anfänglich voller Hoffnung wurde seitens der im OG-Rat Windhagens neu vertretenen Wählergemeinschaft „Gemeinsam - Bürger für Windhagen“ (G-BfW) das schon viele Jahre dringlich von vielen Bürgern/Eltern bemängelte Thema „Sicherer Schulweg zur Erich-Kästner-Grundschule“ aufgegriffen und in den Rat gebracht. In der G-BfW wurden Herr Probandt und ich mit diesem Thema betraut und aufgefordert, rechtsichere Vorschläge hierzu in den Rat der OG Windhagen einzubringen. Nach Recherche im Bereich der rechtlichen Zuständigkeit wurde von uns ermittelt, dass die bei der VG-Asbach angesiedelte Verkehrsbehörde, hier das Ordnungsamt vollumfänglich für alle Straßen im Innerortsbereich zuständig ist. Hier spielt es keine Rolle, ob es sich um Gemeinde-, Kreis- oder Landstraßen handelt. Einzig bei der Zuständigkeit für die Straßenbaulast (Baukosten etc.) gibt es Unterschiede. Die Kosten für die Gemeindestraßen trägt die Gemeinde, Kostenträger der Kreisstraßen ist - wie der Name schon sagt - der Kreis Neuwied.
Es wurde ein Beschlussvorschlag mit Begründung zur Abstimmung im OG-Rat ausgearbeitet, eingereicht und nach einstimmigem Beschluss am 12.09.2019 zur Bearbeitung an die VG-Verwaltung weitergeleitet.
Der Ortsbürgermeister Herr Buchholz, in Persona Vorsitzender des (auf Antrag der G-BfW) frisch gegründeten (temporären) Verkehrsausschusses, entschied, dass das Thema „Schulwegsicherung“ ab sofort wegen sachlicher Nähe im Verkehrsausschuss (VA) behandelt werden soll. In diesem VA sind Jörg Paul und ich Vertreter der G-BfW.
In der ersten Sitzung des VA erschien dann auch die Leiterin des Ordnungsamtes (OA) der VG-Asbach (Frau Stockhausen) und erfragte im TOP 2 (Schulwegsicherung) Vorschläge und Ideen aus dem Kreise des VA zur Schulwegsicherung. Sie selbst hatte keine Vorschläge/Ausarbeitungen vorzuweisen. Nachdem einige Vorschläge gemacht wurden, schlug die OA-Leiterin einen Ortstermin mit Begehung der kritischen Straßenbereiche vor. Diesem Vorschlag wurde zugestimmt, der Termin wurde auf den 08.11.2019 festgesetzt.
Während des Ortstermines am 08.11.2019 (Teilnehmer (u.a.): OG-Bürgermeister/Leiterin OA/Vertreter der Grundschule/Mitglieder des VA/Presse) wurde der Weg von der Grundschule aus bis in die Ortsmitte begangen, einzelne Gefahrenbereiche angesprochen und diverse Lösungsmöglichkeiten in wechselnden Gesprächsgruppen locker diskutiert.
Zeitnah wurde den Vertretern des VA das Protokoll der Begehung zugestellt. Die G-BfW stellte überrascht fest, dass aus den locker geführten Gesprächen während der Begehung ein fester Maßnahmenkatalog geformt wurde, der offensichtlich nicht noch einmal in Bezug auf Vollständigkeit und Ausformung beraten werden sollte.
Dieser Maßnahmenkatalog wurde dann unter Priorisierung der einzelnen Items in der nächsten Sitzung des VA am 12.02.2020 vom Bürgermeister vorgestellt.
Es handelte sich um einzelne, wie folgt aufgeführte Maßnahmen an den Risikopunkten
I Querung der Straße „Im Nassen“ unweit der Einmündung zur „Reinhard-Wirtgen-Str.“ hier:
-- Installation von Blinklichtern
-- Einstellen von Schülerlotsen
-- Verlegung der Querungshilfe Richtung Hallerbach (von der Einmündung weg)
II Oberwindhagener Straße (Minikreisel) hier:
-- Anbringung von Blinklichtern (Aufmerksamkeitserhöhung der Fahrzeugführer)
-- Bearbeitung des Minikreisels (Reduzierung der Überfahrbarkeit durch Aufkantung)
-- Verlegung der Querungshilfe Richtung Hüngsberg
III Im Hohnerbüchel hier:
-- Einbahnstraße Einmündung „Zur Hambitz“ bis Kreisel Wirtgen (vom Kreisel aus gesperrt)
Am 20.06.2020 wurde den Ratsmitgliedern die Tagesordnung (TO) der kommenden Ratssitzung zugestellt. Darin enthalten unter TOP 9: „Mitteilung Sachstand Schulwegsicherung“. Die hierin gemachten Mitteilungen der VG-Verwaltung / OA der VG-Asbach waren so hanebüchen, dass ich eine Vorab-Stellungnahme zu diesem TOP verfasste, diese per Mail am 22.06.2020 an den Bürgermeister der VG Herrn Christ, an die OA-Leiterin der VG Frau Stockhausen, an den Ortsbürgermeister Herrn Buchholz und alle Ratsmitglieder versendete und weiterhin eine Veröffentlichung ankündigte.
Hier die Stellungnahme:
Windhagen, 22.06.2020
Sehr geehrter Herr Ortsbürgermeister,
werte Kolleg*innen des Ortsgemeinderates zu Windhagen.
Ich möchte der Aufforderung des Ortsbürgermeisters (E-Mail v. Sonntag, 21.06.20) folgen, und zugunsten einer (Corona bedingten) kurzen Sitzungsdauer und Redezeitbegrenzung hier Stellung zu TOP 9 „Sachstand Schulwegsicherung“ respektive des in den Sitzungsunterlagen geschilderten Sachverhalts nehmen.
Es ist hier der Eindruck entstanden, die zuständige Straßenverkehrsbehörde, die Verbandsgemeinde-Verwaltung Asbach (VG-Asbach) nutze ihre Zuständigkeit und rechtliche Kompetenz nicht im Sinne der Bürger*innen Windhagens, sondern betreibe eine Politik der Verhinderung. Eine mögliche Motivation oder Gründe dafür sind mir unerklärlich, ist die Verkehrsbehörde mit ihren Mitarbeiter*innen doch Dienstleister*in im Auftrage der Bürger*innen und somit zwingend verpflichtet, alles in ihrem Ermessen Stehende zu tun, um die Umsetzung bürgernaher Verkehrspolitik zeitnah zu betreiben.
Die o.g. Behörde wurde durch einstimmigen Ratsbeschluss des Ortsgemeinderates von Windhagen am 12.09.2019 - welcher immerhin die Meinung von ca. 3500 wahlberechtigten Bürger*innen Windhagens widerspiegelt - aufgefordert, Maßnahmen zur Sicherung des Schulweges „Windhagens Wohngebiete – Kindergärten – Schule“ zu erarbeiten und vorzustellen.
Anstatt diesem Auftrag nachzukommen, wurde die Bearbeitung in den (temporären) Verkehrsausschuss delegiert. Dort wurde dann anlässlich eines informellen Ortstermins seitens der Vertreterin der Verkehrsbehörde von Teilnehmern abgefragt, welche Maßnahmen und Ideen zur Schulwegsicherung an welchem Ort vorgeschlagen würden. Weder zu diesem Zeitpunkt noch später wurde von dieser Vertreterin der VG-Asbach ein Konzept oder auch nur Teile/Ansätze eines Konzeptes vorgestellt.
Die in diesem informellen Ortstermin und in einer Ausschusssitzung geäußerten Vorschläge wurden von der Vertreterin der Straßenverkehrsbehörde aufgegriffen, rechtlich bewertet und größtenteils abgelehnt. Diese Ablehnung wurde in Teilen und ohne nachvollziehbare rechtliche Begründung per Mail an den Ortsbürgermeister gesteuert.
Dieses Vorgehen ist – zurückhaltend formuliert – der falsche Weg!
Der Gemeinderat der OG Windhagen benötigt keine in der Verwaltung der Verbandsgemeinde angesiedelte Straßenverkehrsbehörde, die destruktiv tätig wird, indem sie erklärt was nicht machbar oder nicht zulässig ist, anstatt wie gefordert ein Verkehrssicherungskonzept zu erstellen.
Hier wurde ein präziser Arbeitsauftrag an die Verwaltung per einstimmigen Beschluss herbeigeführt, der bis dato von der lt. Gesetz zuständigen Behörde nicht vollzogen wurde.
Die Schulwegsicherung muss ein prioritäres Ziel aller an Entscheidungen beteiligten Kräfte sein, um die (als fehlend beklagten) Fallzahlen über Unfälle erst gar nicht zu generieren, also zu 100% präventiv ausgerichtet.
Daher ist die Schulwegsicherung im Gegensatz zu der Aussage der Straßenverkehrsbehörde sehr wohl als Angebot möglich und sinnvoll, wenn nicht sogar unverzichtbar. Fußläufig erreichbare Ziele wie KiTa und Schule von der Wohnbebauung aus sollen seitens der Anwohner nichtmotorisiert erreicht werden können. Vermieden werden durch das Angebot sicherer Fuß- und Radwege zu KiTa und Schule unnötige motorisierte Zubringerfahrten und in Folge unnötig umweltbelastende Emissionen, sowie ein erhöhtes Verkehrsaufkommen im engen Innerortbereich.
Im Hinblick auf diese Kausalitäten ist es mehr als destruktiv, vor der Ergreifung verkehrssichernder Maßnahmen zugunsten nicht motorisierter Verkehrsteilnehmer die Erhebung von Bewegungszahlen zu fordern; ebenso falsch ist es, bei Nichtvorliegen dieser Zahlen bzw. bei Unterschreitung gewisser Zahlengrenzen die Durchführung dieser Maßnahmen abzulehnen.
Im Hinblick auf steigende Bevölkerungszahlen durch die Entwicklung und Freigabe neuer Wohngebiete ist die Aufgabe der Schulwegsicherung nicht nur sicherheitsrelevant, sondern auch infrastrukturell notwendig und entscheidend. Sie wird bevölkerungsseitig mit hoher Sensibilität wahrgenommen, ein Unterlassen dieser Verkehrssicherungsaufgabe mit Unverständnis kommentiert.
Hiermit fordere ich die Straßenverkehrsbehörde auf, ihren Schriftverkehr mit den beteiligten Behörden vollumfänglich offenzulegen und des Weiteren präzise Rechtsgrundlagen zu den einzelnen Begründungen zu liefern.
Weiterhin ersuche ich die VG-Asbach, dem Beschluss der Ortsgemeinde Windhagen zu folgen und den Auftrag, ein Konzept zur Schulwegsicherung zu entwickeln und vorzustellen im Sinne der Bürger*innen zu erledigen.
Zur rechtlichen Klärung der von der Straßenverkehrsbehörde vorgebrachten Ablehnung von präventiv einzurichtenden Fußgängerüberwegen (FGÜ) im Rahmen der Schulwegsicherung sollte eine Stellungnahme des zuständigen Ministeriums eingeholt werden. Hier ist zu klären, ob in Rheinland-Pfalz anders als in anderen Bundesländern Verkehrspolitik aus der Endzeit des letzten Jahrtausends betrieben und fortgeführt werden soll. Das zwanghafte Festhalten an Ausführungsbestimmungen und deren Tabellenzahlen suggeriert dies hier.
Sinnvoller wäre das Ausschöpfen eines Handlungsspielraumes seitens der Straßenverkehrsbehörde zu Gunsten des Erreichens ihres prioritären Zieles, nämlich der Sicherung (hier der schwächsten –weil nicht motorisierten- Teilnehmer) des Straßenverkehrs.
Weiterhin ist der inhaltliche Wert der obskur anmutenden Stellungnahme der Polizei zu prüfen. Wichtig bei der Prüfung ist die Feststellung, ob es sich hier bei der Begründung um eine subjektive (persönliche) Darstellung einer(s) Beamtin/Beamten handelt, oder ob diese Begründung tatsächlich die Behördenmeinung der zuständigen Ministerien des Landes Rheinland-Pfalz widerspiegelt (was ich zu bezweifeln wage).
Zusammengefasst:
Die Sicherung von nichtmotorisierten (ergo: schwächsten) Teilnehmern im Straßenverkehr –insbesondere die Sicherung von Schulwegen für zu Fuß Gehende und Radfahrende – kann nur als präventive Maßnahme / als Angebot erfolgen.
Die Alternative, nämlich das Abwarten des zählbaren Eintritts von Fallzahlen zur Begründung des Ergreifens von Sicherungsmaßnahmen kann von keinem gesund denkenden Menschen, schon gar nicht von fürsorglich verantwortlichen Erziehungsberechtigten ernsthaft erwartet oder verstanden werden.
Fehlt das Angebot eines sicher zu benutzenden Schulweges innerhalb des Straßenverkehrs, wird eine Zählung des bestehenden Fußgänger- und Radverkehrs wie auch des Querungsverhaltens an potenziellen Übergängen obsolet, da verantwortungsbewusste Eltern ihre Kinder eben nicht auf ungesicherten/gefährlichen Wegen zur KiTa / Schule gehen/fahren lassen, sondern sie wie bisher mit dem Auto fahren werden.
Mit der Bitte an den Ortsbürgermeister Windhagens, Herrn Martin Buchholz
1. Zur Weiterleitung an die VG-Asbach, dort an den Bürgermeister Herrn Christ und an die/den zuständige(n) Sachbearbeiter(in) der Straßenverkehrsbehörde
2. Zur weiteren Verfolgung dieser Angelegenheit beschlussgemäß und im Sinne der Windhagener Bürger*innen
Mit freundlichen Grüßen
Martin Blanck
Ratsmitglied der OG Windhagen und
Mitglied im Verkehrsausschuss
Daraufhin erhielt ich einen Anruf von Herrn VG-Bürgermeister Christ, in dem Herr Christ den Vorschlag machte, zur Klärung von Unstimmigkeiten eine Konferenz zwischen den Beteiligten (VG-BGM/ OA-Leiterin / OG-BGM / G-BfW-Blanck) herbeiführen zu wollen. Es sollte seitens der G-BfW zunächst auf Veröffentlichung der kritischen Stellungnahme verzichtet werden. Diesem Vorschlag stimmte ich nach Rücksprache mit meiner Fraktion zu, auch hinsichtlich einer mögl. zu erwartenden „Klimaverbesserung“ in der Zusammenarbeit mit der Verkehrsbehörde.
In der dann folgenden Telefonkonferenz (Teilnehmer die o.g. Beteiligten) wurde folgendesbesprochen und festgehalten:
Der VG-BGM Herrn Christ versprach, zukünftig für positive Begleitung des Projektes „Schulwegsicherung“ seitens der VG-Leitung zu sorgen. Mir wurde das Versprechen abgenommen, die in der E-Mail geäußerten Vorwürfe nicht zu veröffentlichen um das gemeinsame (mit OA) Erarbeiten des Projektes voranzutreiben. Weiterhin erklärte Herr Christ, dass die Verkehrsbehörde der VG nicht in der Lage sei, ein umfängliches Konzept zur Schulwegsicherung zu erstellen und dass dazu ein Planungsbüro beauftragt werden soll.
In der folgenden Sitzung des OG-Rates am 25.06.2020 wurde unter TOP 9 „Mitteilung Sachstand Schulwegsicherung“ die Beauftragung eines Planungsbüros zur Erstellung eines Schulwegsicherungskonzeptes beschlossen bzw. angekündigt.
Der OG-BGM beauftragt nun das Planungsbüro GRE, welches (unter anderem Namen) schon für ein 2003 erstelltes Konzept zur Schulwegsicherung in Windhagen verantwortlich zeichnete, zur Planung weiterführender Schritte über das ehemalige Konzept hinaus. Der VA wurde weder bei grundsätzlichen/inhaltlichen Forderungen noch bei Angaben zur Konzepterstellung beteiligt.
Am 05.11.2020 zur Sitzung des OG-Rates unter TOP 2 wurde das Elaborat eines sogenannten „Erläuterungsberichtes“ des Planungsbüros GRE von dem Sachbearbeiter dieses Büros vorgestellt. Das Konzept erwies sich als mangelhaft, weil es offensichtlich nur auf Verhinderung von echten Verbesserungen in Bezug auf das Konzept aus 2003 ausgerichtet war. Ich gab im Anschluss der Vorstellung eine (kritische) Wortmeldung dazu ab.
Die Wortmeldung hier im Wortlaut:
„Vielen Dank Herr Bürgermeister,
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Becker,
vielen Dank für die Vorstellung Ihrer Version eines „Schulwegkonzeptes“, Herr Becker, jedoch zeitigen die vorgetragenen Ergebnisse Ihrer Beurteilung zur Schulwegsicherung unter anderem bei den Mitgliedern der Fraktion „Gemeinsam - Bürger für Windhagen“ folgende Reaktionen:
zum einen: ENTTÄUSCHUNG“ zum anderen: „UNVERSTÄNDNIS“
Enttäuscht sind wir, da Ihre Beurteilung der Verbesserung der Schulwegsicherheit augenscheinlich genau wie die anfänglich vorgelegte Haltung der zuständigen Verkehrsbehörde im Wesentlichen auf die Ablehnung/Bewertung von Vorschlägen beschränkt, bzw. sich minimalistisch auswirkend auf einzelne Teilaspekte des Gesamtprojektes „Schulwegsicherung“ konzentriert.
Unverständnis herrscht nach Ihrem Vortrag in unserer Fraktion, da Sie offensichtlich ausschließlich angewiesen auf Teilinformationen des Ortsbürgermeisters in dieses Thema eingestiegen sind, anstatt sich umfassend -zum Beispiel durch ein Gespräch mit Mitgliedern des Verkehrsausschusses, welcher sich mit diesem Thema anfänglich befasst hat- ein objektiveres Bild von der aktuellen Situation gemacht zu haben.
Auf einzelne Kritikpunkte sachlicher Art zu Ihrem „Schulwegkonzept“ möchte ich hier aus Zeitgründen nicht näher eingehen, dies wird in folgenden Besprechungen in dem Verkehrssausschuss nachzuholen sein.
Erläuternd für Sie möchte ich hier kurz einen Abriss der Entwicklung dieses Projektes darstellen:
Der Gemeinderat der OG Windhagen fasste am 12.09.2019 den Beschluss, die VG Asbach als zuständige Verkehrsbehörde zu beauftragen, ein Konzept zur Sicherung der Schulwege in der OG Windhagen zu erstellen und dieses in Zusammenarbeit mit der OG umzusetzen.
Daraufhin hat der Ortsbürgermeister Windhagens dieses Thema in den - „temporär“ zur Erstellung eines Verkehrskonzeptes in der OG Windhagen eingerichteten - Verkehrsausschuss übertragen.
Dort wurde u.a. über verschiedene Maßnahmen zur Schulwegsicherung diskutiert, teilgenommen an diesen Veranstaltungen hatte auch eine Vertreterin der Verkehrsbehörde.
Nachdem in den Diskussionen keine schnelle Einigung bzgl. einzuleitender Maßnahmen im gesamten Bereich der zu sichernden Schulwege erzielt werden konnte, wurde ein Ortstermin zur Begehung angesetzt.
Während dieses Termins wurden durch die Vertreter des Verkehrsausschusses, einiger Bürger sowie der Vertreterin der Verkehrsbehörde einige der risikobehafteten Örtlichkeiten aufgesucht, eine sachliche Diskussion über Teillösungen fand dabei statt.
Überrascht wurden die meisten Mitglieder des Verkehrsausschusses durch eine im Anschluss relativ schnell kommunizierte Antwort der Verkehrsbehörde, der VG-Asbach. Darin wurden Teilaspekte der Besprechung und Begehung als vollumfängliches Konzept bewertet, die meisten Vorschläge wurden - mit fragwürdigen rechtlichen Stellungnahmen von nicht entscheidenden Behörden behaftet - abgelehnt.
Übrig blieb ein Fragment eines Konzeptes, welches bei genauem Besehen diesen Namen nicht verdient.
Als ich mich dann als Rats- und Ausschussmitglied am 22.06.2020 per Mail zu dieser Stellungnahme äußerte, wurde ich zu einem klärenden Gespräch mit dem Bürgermeister der VG, der Vertreterin der Verkehrsbehörde und dem Ortsbürgermeister eingeladen.
In diesem als Telefonkonferenz durchgeführten Gespräch erläuterte ich die Beweggründe meiner kritisierenden Äußerung.
Es wurde mir anschließend..
Erstens versichert, dass die VG Asbach als Verkehrsbehörde zukünftig das Thema „Schulwegsicherung“ positiv begleiten wolle,
und Zweitens erklärt, dass der Auftrag, ein Konzept zur Schulwegsicherung die Kompetenz der VG übersteigen würde und man daher ein Planungsbüro für diese Aufgabe gewinnen wolle.
Dieser Argumentation folgend stellte ich meine Bedenken zur Arbeit der Verkehrsbehörde zurück, um ein zukunftsorientiertes Konzept, fachlich versiert erstellt, abzuwarten.
Dies scheint aber nach heutigem Stand eine Fehleinschätzung meinerseits gewesen zu sein, da
1. sich die Haltung der Verkehrsbehörde, nun mit einer neuen Sachbearbeiterin im Rennen, nicht im Geringsten geändert zu haben scheint.
2. auch Ihr heute vorgestelltes Elaborat, Herr Becker von dem bremsenden, mittelalterlich wirkenden Einfluss dieser Behörde zeugt, die mit Äußerung wie:
- sinngemäß: „Geschwindigkeitsbeschränkungen durch Aufstellen von Schildern macht keinen Sinn, da sich die Autofahrer ja sowieso nicht daranhalten“
- und Zitat aus TOP 11a zu Ablehnung einer geschwindigkeitsreduzierenden Maßnahme -hier verkehrsberuhigte Zone: -Zitat-Anfang „Zudem ist zu beachten, dass die enorme Geschwindigkeitsbeschränkung eine große Umstellung für das Fahrverhalten der Anlieger darstellt. Es bleibt fraglich, ob ortskundige Fahrzeugführer und Anlieger eine Geschwindigkeit von deutlich unterhalb der 20 km/h (5-7 km/h) einhalten würden, denn das Fahren in Schrittgeschwindigkeit erfordert ein hohes Maß an Konzentration, Fahrzeugbeherrschung und Geduld“ Zitat-Ende-
ihre Sachkompetenz nicht wirklich unter Beweis stellt.
Dass Sie in Ihrem Konzept Maßnahmen zur Schulwegsicherung schon fast „Ad Absurdum“ stellen, weil gemessene Bewegungen von Fußgängern nicht ausreichend vorliegen, macht mich darüber hinaus als Vater von 5 Kindern zusätzlich wütend.
Schulwegsicherung kann nur als Angebot funktionieren, ein unsicherer Schulweg wird von verantwortungsbewussten Erziehungsberechtigten wohl mit gutem Grund nicht mit den Schutzbefohlenen beschickt!
Sollten Sie als Voraussetzung für Einzelmaßnahmen zur Risikoreduzierung einfordern, messbare Bewegungen und möglicherweise gleichzeitig auch noch Unfallzahlen zu generieren, würde ich Sie gerne mit den betroffenen Eltern zusammenbringen, damit Sie sich mit deren Unverständnis auseinandersetzen dürfen.
Ganz Deutschland, von Berlin ausgehend, ändert zurzeit medienwirksam seine Einstellung zur Verkehrspolitik zu Gunsten der schwächsten, weil nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer -
Ganz Deutschland?
Nein, eine kleine Region im nördlichen Rheinland-Pfalz wehrt sich vehement gegen den Einfluss aus Rom – Entschuldigung- aus Berlin!
Hier werden beispielsweise in einer nicht zu toppenden Aktion 20 Jahre alte Anordnungen (hier die bedingungs- und sinnlose Vorfahrt auf allen Kreisstraßen innerorts) schnell noch umgesetzt, sehr zum Entsetzen und Unverständnis aller Bürger und Verkehrsteilnehmer.
Herr Becker, ich bitte Sie um zukunftsorientiertes Denken bei der Erstellung eines wirklichen Schulwegsicherungskonzeptes, lassen Sie uns in einer der folgenden Sitzungen des Verkehrsausschusses sachkompetent und vollumfänglich das Konzept „Schulwegsicherung“ erneut besprechen.
Sie werden anschließend die Gelegenheit haben, Ihre Bewertung des vom Ortsbürgermeister kommunizierten Fragmentes dieses Konzeptes zu überprüfen, möglicherweise auch weiterführende Teilaspekte dazu aufzunehmen und anschließend neu zu bewerten.
Gerne biete ich Ihnen dazu meine Mitarbeit an, ein sicherer Schulweg sollte in kürzester Zeit als prioritäres Ziel unserer Gemeinde am Herzen liegen.
Vielen Dank für Ihre Zeit und Aufmerksamkeit
Der Sachbearbeiter des Planungsbüros GRE hat sich anschließend nicht mehr bei den Vertretern des VA gemeldet, das Angebot zur Zusammenarbeit hat ihn offensichtlich nicht interessiert.
In der 3.Sitzung des VA am 17.11.2020 unter TOP 2 legte dann der OG-BGM einzelne Vorschläge des Erläuterungsberichtes zur Empfehlung an den Rat und entsprechende Beschlussfassung des Rates dazu vor. Die Vertreter der G-BfW im VA stimmten diesen Vorschlägen zu, einzig um überhaupt irgendeinen Fortschritt zu Gunsten der Schulwegsicherheit zu erreichen. Die meisten Punkte waren ohne Beteiligung der Verkehrsbehörde umzusetzen. Hier ist beispielhaft das Aufbringen von „gelben Füßen“ als Orientierungshilfe für die Kinder auf dem Schulweg zu nennen, weiterhin der Einsatz von Schülerlotsen und auch Maßnahmen der am Rande des Schulweges liegende Firma Wirtgen, die ihr Betriebsgelände durch Schilder und Verschluss eines Tores vor unbefugtem Zutritt (ergo unsicherem Schulweg) sichern will.
Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Ortsgemeinderat die Durchführung folgender Maßnahmen
(Beschluss des Ausschusses: Einstimmig):
1) Teilnahme am Projekt „Gelbe Füße“.
2) Prüfung der Mauer um die Kurve – Ersatz durch ein Geländer.
3) Querungshilfe K 28 Hohn – Erneuerung und Verlängerung der Markierungen.
4) Verlängerung des Grünstreifens am Mini-Kreisverkehr zur Einmündung Hohnerbüchel.
5) Anbringung von gelben Blinklichtern an der Querungshilfe Oberwindhagener Straße.
6) Beschilderung des Betriebsgeländes der Fa. Wirtgen als „Betriebsgelände“.
7) Schließung der weißen Türe zum Betriebsgelände der Fa. Wirtgen.
8) Aufbringung eines Geländers auf der Schutzmauer entlang der Autobahnbrücke.
9) Erneuerung der Querungshilfe Oberwindhagener Straße am Mini-Kreisverkehr.
10) Durchführung einer verdeckten Geschwindigkeitsermittlung an den drei Ausgangsfahrstreifen des Mini-Kreisverkehrs.
a. Wenn die Geschwindigkeitsermittlungen ergeben, dass bauliche Maßnahmen am Mini-
Kreisverkehr erforderlich sind, sollen diese mit der Fa. Wirtgen, Transportunternehmen,
Straßenverkehrsbehörde, LBM, Kreis Neuwied abgestimmt werden.
b. Wenn die Geschwindigkeitsermittlungen ergeben, dass keine baulichen Maßnahmen am
Mini-Kreisverkehr erforderlich sind, soll eine farbliche Absetzung des Mini-Kreisverkehrs
der Borde und des überfahrbaren Bereichs erfolgen.
11) Prüfung der Einrichtung einer 30 km/h Zone von der Grundschule bis zum Mini-Kreisverkehr.
In der Sitzung des OG-Rates am 17.12.2020 wurde unter TOP 7 der Beschluss (einstimmig) zur Übernahme der Vorschläge des VA herbeigeführt und die Verwaltung mit der Umsetzung/Prüfung beauftragt.
Beschluss:
1. Der Ortsgemeinderat nimmt die Empfehlungen des Verkehrsausschusses als erste Maßnahmen zur Sicherung des Schulwegs billigend zur Kenntnis.
2. Der Ortgemeinderat Windhagen beschließt dazu die unverzügliche Umsetzung der o. g.
baulichen Maßnahmen (Ziffern 2, 4, 8 und 9). Die Verbandsgemeindeverwaltung wird beauftragt, die dazu notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, und, sofern erforderlich, die erforderlichen Absprachen mit der Kreisverwaltung und dem LBM zu treffen. Mit der für die Anbringung der Markierungen zuständigen Straßenmeisterei ist abzustimmen, dass die Markierungen in Abhängigkeit von der Witterung möglichst im März/April 2021 aufgebracht werden.
5. Der Gemeinderat beschließt darüber hinaus, die Verbandsgemeindeverwaltung mit der Prüfung der o. g. straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen (Ziffern 5, 10, 11) zu beauftragen. Hinsichtlich der Ziffer 11 ist zu berücksichtigen, dass die Einrichtung einer 30 km/h Zone den Mini-Kreisverkehr einschließt.
Am 25.02.2021 wurde dann in der Sitzung des OG-Rates unter TOP 14 „Mitteilung Sachstand“ das „Arbeitsergebnis der Verkehrsbehörde vorgestellt, Wortmeldungen waren dazu nicht möglich: Wiederum werden wesentliche Maßnahmen des vorgeschlagenen Paketes von der zuständigen Behörde (OA der VG-Asbach) abgelehnt. Begründet werden die Ablehnungen mit Stellungnahmen des Kreises, mit durchgeführten Geschwindigkeits-Messungen und fehlenden Unfallzahlen. Inhaltlich wird sich auf den „Erläuterungsbericht“ des Planers GRE bezogen, der für die zusätzliche Einrichtung von „Schulweg sichernden Maßnahmen“ Fallzahlen (Tote/Verletzte) bzw. Bewegungszahlen (im unsicheren Bereich) fordert.
FAZIT
Durch die 1. nach wie vor festzustellende Verweigerungshaltung der Verkehrsbehörde, in ihrem Zuständigkeitsbereich echte Maßnahmen zur Verbesserung der Schulwegsicherheit anzuordnen und 2. fehlende Bereitschaft des OG-BGM (VA-Vorsitzenden), Druck auf die VG-Verwaltung in zielorientierter Ausrichtung auszuüben, sieht sich die G-BfW im OG-Rat Windhagens gefordert, mit diesen Missständen an die Öffentlichkeit zu gehen, was hiermit geschieht.
Wir stellen fest:
- dass der Schulweg mit den „Verbesserungsvorschlägen“ der VG-Verwaltung den Kindern
respektive den Erziehungsberechtigten nicht „als sicher“ anzubieten ist.
- dass dadurch die Eltern, denen die Sicherheit ihrer Kinder wichtig ist, diese weiterhin
mit Pkw zur Schule bringen werden.
- dass die Ablehnung einzelner (von G-BfW geforderten) Maßnahmen allein auf
das Fehlen von Unfallzahlen (die hier nicht gewünscht sind) und mit zu geringen
Verkehrsbewegungszahlen begründet wird.
- dass die Leiterin des OA der VG-Asbach behauptet, dass einzelne Maßnahmen
wie Fußgängerüberwege etc. nicht präventiv als Angebot gemacht werden dürften.
Anm: Dies entspricht zwar einzelnen Richtlinien (teilweise aus dem Jahr 2001 oder noch älter)
aus Teilen der Verwaltungsvorschriften zur STVO, anordnungsbefugt - auch ohne diese in den
Richtlinien geforderten Bewegungszahlen beweisen zu müssen - ist und bleibt jedoch
die Verkehrsbehörde (OA) im Rahmen ihres Ermessens.
- dass die Zusicherung des VG-BGM anscheinend nur ein Lippenbekenntnis war, um G-BfW
ruhig zu stellen und die Veröffentlichung der kritischen Stellungnahme zu verhindern.
- dass der VG-Bürgermeister sich keineswegs wie versprochen für eine konstruktive Begleitung der
Verbesserung der Schulwegsicherheit eingesetzt hat.
- dass offenbar in der CDU-Linie:
mit dem Ortsbürgermeister Martin Buchholz (der sich offensichtlich mehr der CDU verpflichtet fühlt als seinen Bürger*Innen) und der Verwaltung der VG-Asbach (VG-Bürgermeister Christ-CDU) inkl. des Ordnungsamtes (Verkehrsbehörde) einzig das Konzept: „Verhinderung des Erfolges von G-BfW initiierten Beschlüssen“ im
Vordergrund steht
Wir wollen:
- keine Einleitung von echten Maßnahmen zur Schulwegsicherung erst nach dem ersten Unfall
- allen im Radius von bis ca. 2000 Metern um die Schule wohnenden Kindern
(die nicht berechtigt sind, den Schulbus kostenlos zu nutzen) einen so sicheren und
attraktiven Schulweg anbieten, dass die Erziehungsberechtigten guten Gewissens ihre
motorisierte Mobilität zu Gunsten der Mobilität der Kinder (zu Fuß / mit dem Rad)
einschränken können.
Wir ermuntern:
- die Vertreter der Grundschule (Leitung & Elternvertreter)
- betroffene und sensibilisierte Eltern
- sowie alle Bürger Windhagens, denen die Sicherheit der Kinder auf dem Weg zur Schule
am Herzen liegt:
ihre Unzufriedenheit mit den angekündigten (unzureichenden) Maßnahmen auszudrücken und
Eingaben sowohl an den Gemeinderat Windhagens als auch die VG-Verwaltung mit Vorschlägen
und Anträgen zur Sicherung zu verfassen.
(Gerne sammeln wir diese Vorschläge bzw. Eingaben und leiten diese weiter)
Wir fordern:
- die Straßenverkehrsbehörde im OA der VG-Asbach auf, ihre Verweigerungshaltung einzustellen und zukunftsfähige Maßnahmen zur Schulwegsicherung einzuleiten
Wir akzeptieren nicht mehr, dass das OA Stellungnahmen von zu beteiligenden Behörden wie Polizei und LBM anfordert und dabei bereits kundtut, dass man selbst der Maßnahme ablehnend gegenübersteht und gleichsam im Rahmen der Stellungnahme eine Bestätigung der eigenen Position erwartet. Diese Stellungnahmen sind das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben sind. (Der Schriftverkehr der Verkehrsbehörde mit LBM und Polizei liegt dem Ersteller dieser Zeilen vor.)
Ebenso der Verweis auf das aus unserer Sicht unzureichend motiviert erstellte Gutachten eines Planungsbüros wird hier nicht mehr akzeptiert.
Wir akzeptieren ebenso nicht, dass hier das Thema „Schulwegsicherung“ für kommunalpolitische Machtspielchen missbraucht wird.
Für die Wählergemeinschaft „Gemeinsam – Bürger für Windhagen“
Martin Blanck
Website Builder Software