Senioren- und Behindertenbeirat
Ortsgemeinde Windhagen


- Einladung -

Alle Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Windhagen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben sowie die im Sinne des Schwerbehindertengesetzes behindert sind werden hiermit zur konstituierenden Sitzung für den Senioren- und Behindertenbeirat am Donnerstag, 18. November 2021, 18:00 Uhr, im Forum Windhagen, eingeladen.

Mit Ratsbeschluss vom 17.06.2021 wurde vom Gemeinderat die Satzung für Senioren und Menschen mit Behinderung beschlossen. Die Satzung ist die rechtliche Grundlage zur Bildung eines Senioren- und Behindertenbeirates in der Ortsgemeinde Windhagen.

Der Beirat ist die Interessenvertretung der Seniorinnen und Senioren und der Menschen mit Behinderungen. Er kann über alle Angelegenheiten beraten, die die Belange dieser Gruppen berühren. Gegenüber den Organen der Ortsgemeinde kann sich der Beirat hierzu äußern, soweit Selbstverwaltungsangelegenheiten der Orts-gemeinde betroffen sind.

Der Beirat hat sieben Mitglieder, die in der Sitzung am 18. November 2021 für die Dauer der Wahlzeit des Gemeinderates gewählt werden sollen. Wählbar sind alle Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Windhagen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben sowie Einwohnerinnen und Einwohner, die im Sinne des Schwerbehindertengesetzes behindert sind.

Tagesordnung:
1. Begrüßung durch den Ortsbürgermeister
2. Informationen über die Stellung des Beirates sowie den Rechten und Pflichten der Mitglieder
3. Informationen zum Wahlablauf
4. Durchführung der Wahl
5. Verschiedenes
- Für die Teilnehmer/innen werden am Eingang ausreichend Desinfektionsmittel und Masken zur Verfügung    gestellt.
- Der Versammlungsbereich ist mit Sitzgelegenheiten im Abstand von zwei Metern versehen.
- Die Abstandsregelung der aktuellen CoBeLVO RLP ist grundsätzlich auch vor dem Gebäude einzuhalten.
- Grundsätzlich gilt für alle die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen- Schutzes. (Die Schutzmaske kann  am jeweiligen Sitzplatz abgenommen werden).
- Zutritt nur für Geimpfte, Genesene, Teilnehmer/innen mit gültigem PoC-Antigen-Test (Gültigkeit 24 Stunden)  oder PCR-Test mit Labordiagnostik (Gültigkeit 48 Stunden).

Asbach, 28. Oktober 2021
Verbandsgemeindeverwaltung Asbach

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